Das Leistungsangebot Ihrer Kanzlei
Der Schwerpunkt unseres Aufgabenbereichs ist natürlich die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, also grundsätzlich sämtliche Beratungsleistungen auf dem Gebiet des deutschen Steuerrechts. Infolge der Qualifikation unseres geschäftsführenden Steuerberaters als Fachberater für Internationales Steuerrecht können wir außerdem besonders qualifizierte Hilfeleistung in diesem anspruchsvollen Teilbereich des deutschen Steuerrechts bieten. Bei Fragen, die ausländische Steuerrechtsordnungen betreffen, kooperieren wir dagegen bevorzugt mit Steuerrechtsexperten aus dem jeweiligen Staat.Daneben gehören zu unserem Aufgabenbereich grundsätzlich sämtliche mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbaren Tätigkeiten, also insbesondere die Unternehmensberatung (wir sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA als Beratungunternehmen registriert), die Buchführung - und zwar sowohl die Finanz- als auch die Lohnbuchhaltung -, diverse Prüfungstätigkeiten (allerdings nur sehr eingeschränkt) sowie sonstige Tätigkeiten, z.B. als Gutachter sowie als Dozent/Referent.
Als besonders herausfordernde Tätigkeit bieten wir - mit der Qualifikation als Wirtschaftsmediator (MAB) sowie als
Fachberater für Mediation (DStV e.V.) - auch die Durchführung von Mediationsverfahren an (unser Kanzleiinhaber ist sowohl zertifizierter Mediator in Deutschland als auch eingetragener Mediator in Österreich). Es geht in solchen Verfahren nämlich insbesondere um zwischenmenschliche Beziehungen: Taucht ein Konflikt auf, heißt es, der Eskalation vorzubeugen und eine Lösung zu erarbeiten, die alle Beteiligten annehmen können.
Für sämtliche uns übertragenen Aufträge sichern wir natürlich eine qualifizierte Bearbeitung gegen leistungsgerechte Vergütung zu. Soweit dies gesetzlich vorgesehen ist, erfolgt die Berechnung unserer Honorargebühren grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) sowie unserem berufsüblichen pflichtgemäßen Ermessen, im Übrigen nach den vereinbarten Stundensätzen. Individuelle Honorarvereinbarungen sind natürlich ebenfalls möglich.